Für unsere Bewohner stehen zur Verfügung:


  • 10 vollstationäre Wohnheimplätze für junge Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (§34 bzw. §41 SGB VIII; in Einzelfällen §35a SGB VIII)

  • 4 Mutter – Kind- Plätze für jeweils eine Mutter mit Kind (§19 SGB VIII)

  • 3 Plätze für Betreutes Wohnen für Jugendliche bzw. Junge Erwachsene (§§27, §34 bzw. 41 SGB VIII; §35a SGB VIII)


Für jeden Bewohner wird ein individueller Betreuungsbedarf anhand seiner Problemlagen aber vor allem auch anhand seiner Fähigkeiten ermittelt.

Problemlösung geschieht bei uns immer ressourcenorientiert und in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Lebensumfeld. Dabei finden regelmäßige Hilfeplangespräche mit den Familien, Bezugsbetreuern und zuständigen Jugendämtern statt.


Weiterhin arbeiten wir, dem individuellen Bedarf entsprechend, eng mit externen Psychologen, Logopäden und verschiedenen Fachärzten zusammen. Es besteht auch die Möglichkeit Heilpädagogisches Reiten in Anspruch zu nehmen.