Die Aufnahmegrundlagen der Wohngruppe Sudweyhe sind alle im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) verankert.

Die gesetzliche Grundlage für die stationäre Unterbringung bildet der §34 SGB VIII. Ebenfalls relevant ist der §41 SGB VIII „Hilfe für junge Volljährige“.

In individuell abzuklärenden Einzelfällen nehmen wir auch Kinder und Jugendliche nach §35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche“ auf.

Die Rechtsgrundlage des stationären Aufenthalts für junge Mütter mit Kind, bzw. junge werdende Mütter bildet der § 19 SGB VIII.

Das Angebot des betreuten Wohnens, ist gesetzlich verankert in §§ 27 bzw. 41 i. V. m.        § 35a SGB VIII

Zielgruppe und ausschließende Kriterien

Kinder und Jugendliche ab dem 6. Lebensjahr, unabhängig von Nationalität, Religion oder Millieu. Ein besonderes Augenmerk haben wir hierbei auf

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Seelische Störungen
  • Delinquenz
  • Verwahrlosung
  • Traumatisierung
  • Lernbehinderung
  • Psychosomatische Störungen
  • Schulschwierigkeiten
  • Kinder von Abhängigen

gelegt.

Ausschließende Kriterien:

  • starke Alkohol- und/oder Drogenabhängigkeit
  • starke körperliche u. geistige Behinderungen (pflegerische Hilfe ist erforderlich)
  • suizidgefährdete Jugendliche